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AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen Fliegen.wtf


(Dominic Packulat; Rechtsform = Angehöriger der freien Berufe)

Vertragspartner
Fliegen.wtf
Inhaberin Dominic Packulat
Forsthausstr 4a
64397 Modautal
Telefon: +49 176 – 85623463
Email: hi@fliegen.wtf

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die Dominic Packulat (im Folgenden Fliegen.wtf) mit Auftraggebern (im Folgenden Kunden) über die Durchführung schließt.

§ 2 Leistungen von Blaues Glück

1. Fliegen.wtf stellt die Materialien, Papiere, Lampen zur Belichtung sowie das Atelier für die Durchführung der Workshops und Team-Events zur Verfügung.

2. Fliegen.wtf bereitet für Team-Events ausreichend Materialien vor, um sie nutzen zu können. In Einzel-Workshops und nach Absprache auch bei Team-Events werden die Materialien (Blaudruck-Fotopapiere) durch die Kunden selbst während des Workshops vorbereitet.

3. Kunden, die Papier oder Sondermaterialien wünschen, die nicht vorrätig sind, müssen diese selbst besorgen. Fliegen.wtf behält sich das Recht vor, vom Kunden mitgebrachte Materialien aus technischen Gründen abzulehnen. Für Team-Events wird Fliegen.wtf Sondermaterialien auf Wunsch des Kunden gegen zusätzliche Gebühren bestellen.

§ 3 Buchungen und Zahlungsbedingungen

1. Buchungen erfolgen mündlich, schriftlich, telefonisch, online oder per Email. Der Auftrag kommt durch die Bestätigung der Buchung durch Fliegen.wtf zustande.

2. Alle Preise gelten als Bruttopreise . Zahlungen werden bei der Buchung von Workshops sofort fällig. Bei der Buchung von Team-Events ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtpreises zu leisten, die sofort fällig ist. Restzahlungen sind spätestens eine Woche nach dem vereinbarten Termin des Team-Events fällig. Restzahlungen werden auch fällig, wenn Team-Events innerhalb von 7 Tagen vor Beginn des Team-Events durch den Kunden abgesagt werden.

§ 4 Stornierungen, Absagen und Änderungen von Teilnehmerzahlen

1. Bei Stornierungen von Workshops und Team-Events fallen Stornierungsgebühren in folgender Höhe prozentual zum Gesamtpreis an:

innerhalb von 7 Tagen vor Beginn des Workshops / Events: 100 Prozent Stornierungsgebühr

2. Die Teilnehmerzahl von gebuchten Team-Events kann bis zu drei Tagen vor Beginn des Events geändert werden, solange die Mindestteilnehmerzahl nicht unterschritten wird. Der fällige Preis des Team-Events entspricht der Teilnehmerzahl, die bis zu dem Stichtag drei Tage vor Beginn des Team-Events mitgeteilt und von Fliegen.wtf schriftlich oder mündlich bestätigt wurde.

3. Die Teilnehmerzahl von Einzel-Workshops kann bis zu sieben Tagen vor Beginn des Workshops geändert werden, solange die Mindestteilnehmerzahl nicht unterschritten wird.

4. Wenn ein Workshop / Event durch Fliegen.wtf abgesagt werden muss, wird der vollständige Rechnungsbetrag erstattet.

§ 5 Gewährleistung und Haftung

1. Fliegen.wtf haftet, gleich aus welchem Grund, nur für Schäden, die seine gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die Fliegen.wtf auch für leichte Fahrlässigkeit haftet. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.

2. Ansprüche des Kunden, die sich aus einer Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Fliegen.wtf ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter oder der Erfüllungsgehilfen von Fliegen.wtf beruhen, und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter oder der Erfüllungsgehilfen von Fliegen.wtf beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

3. Der Kunde haftet für von ihm verursachte Schäden an den durch Fliegen.wtf zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten, Lampen und sonstigen Arbeitsmaterialien. Für vom Kunden mitgebrachte Gegenstände oder gebuchte Veranstaltungsflächen übernimmt Fliegen.wtf keine Haftung. Der Kunde trägt die Haftung für Schäden an Mensch und Material, die nicht unmittelbar durch die Fliegen.wtf zu verantworten sind.

§ 6 Arbeitsmittel und Materialien

1. Der Kunde verpflichtet sich, sowohl mit den durch Fliegen.wtf zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten als auch mit den Lampen sowie sonstigen Arbeitsmaterialien sorgfältig und rücksichtsvoll umzugehen.

§ 7 Einräumung von Nutzungsrechten und Recht am eigenen Bild

1. Der Kunde räumt Fliegen.wtf die einfachen, räumlich und zeitlich unbegrenzten Nutzungsrechte ein für die während des Workshops oder Team-Events entstandenen Abbilder von Blaudrucken und erlaubt, diese zum Zwecke der Eigenwerbung, der Präsentation und Dokumentation der Workshops und Team-Events mittels allen bekannten und unbekannten technischen Möglichkeiten (Nutzungsarten) zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen (Internet), zu bearbeiten, zu archivieren und zu senden.

§ 8 Freistellung

1. Wird Fliegen.wtf durch Dritte wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch genommen, die auf den Inhalten von individuellen Fotomotiven beruhen, verpflichtet sich der Auftraggeber, Fliegen.wtf von jeglicher Haftung freizustellen und die Kosten zu ersetzen, die wegen der Inanspruchnahme entstehen und Fliegen.wtf auch in sonstiger Weise in dem Rechtsstreit zu unterstützen.

§ 9 Schlussregelungen

1. Auf diesen Vertrag findet Deutsches Recht Anwendung.

2. Gerichtsstand ist Darmstadt, soweit beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.

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